Shipping policy

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Ayoub Mazirh - GWHSHOP, Kölnerstraße 688, 47807 Krefeld, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitags, 07.00-17.00 Uhr

1. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Sofern ein Anliefern vereinbart wurde, trägt der Kunde nach der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt während der Versendung die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache. 2. Ist eine Lieferung vereinbart, so erfolgt sie an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde hierfür die Kosten. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen sämtliche Frachtkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Bruch- oder Transportversicherung existiert nicht. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. 4. Ist Lieferung frei Baustelle oder frei Lager vereinbart, so setzt dies voraus, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 20-t-LKW befahrbar sind. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen und geht auf seine Gefahr. Ist Abladen vereinbart, so wird am Fahrzeug abgeladen. Der Kunde hat den LKW-Fahrer deutlich darauf hingewiesen, welche Flächen nicht befahren oder belastet werden dürfen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Mehrkosten aus fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle und Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden. 5. Paletten werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe an uns abzüglich Abwicklungs- und Verschleißkosten gutgeschrieben gemäß den gültigen Palettentauschgebühren. 6. Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, einzuschränken oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist unerheblich,ob die Behinderungen bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen. 7. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

1. Der Übergabe in Sinne von § 8 Nr. 1 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt. 2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. 3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.